Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.1967

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66   

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BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht und der Auskunftspflicht - Falsche Angaben über Fahrgeschwindigkeiten - Hinweispflicht des Versicherers betreffend den Verlust des ...

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung - Festsetzung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 253
  • NJW 1967, 1803
  • NJW 1967, 1863
  • MDR 1967, 826
  • MDR 1967, 829
  • WM 1967, 660
  • DB 1967, 1362
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB/§ 284 BGB aF, die auf die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB übertragen wird (MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl., § 281 Rn. 36), hängt die Wirksamkeit der Mahnung davon ab, ob die Beklagte die uneingeschränkte Freistellungsaufforderung des Klägers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen musste und der Kläger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit war (Senat, Urteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662 und vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Geht der Streit der Parteien jedoch zentral darum, ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Eigentumsverschaffungsanspruch und in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht zusteht, scheidet die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863, 1864 zu § 12 GKG aF).

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Ausübung auch eines vertraglichen Rücktrittsrechts nach Treu und Glauben die eigene Vertragstreue des Zurücktretenden voraussetzt (Senatsurteile vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM Nr. 6 zu § 346 BGB; vom 12. Juli 1968, V ZR 161/66, WM 1968, 1299, 1302; vom 10. Juli 1970, V ZR 162/67, WM 1970, 1246, 1247; kritisch Lorenz, JuS 1972, 311 ff).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).

    Der Senat hat die Wirksamkeit einer Zuvielforderung im Regelfall dann bejaht, wenn anzunehmen ist, daß der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand beschränkten Mahnung nicht geleistet hätte (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, aaO, S. 660).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 16 U 182/13

    Rückforderung der an einen Versicherungsvertreter gezahlten

    Stehen dem Gläubiger jedoch - so wie hier - mehrere Ansprüche zu, muss erkennbar sein, worauf sich die Mahnung bezieht (BGH, Urt. v. 19.05.1967 - V ZR 24/66, Juris, Rn. 25, 32; Löwisch/Feldmann, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 286 Rn. 33; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 291 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Es fehlt daher jedenfalls an einem Verschulden der Beklagten (§ 286 Abs. 4 BGB), weil diese die wirklich geschuldete Forderung nicht allein berechnen konnte, da sie insoweit von ihr unbekannten internen Daten abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. September 2019 - 13 U 37/19, juris Rn. 141; siehe allgemein zur Zuvielforderung BGH, Urteile vom 9. November 2000 - VII ZR 82/99, juris Rn. 43; vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, juris Rn. 32).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Bei einer fälligen Restforderung von nur 45.590,76 DM aber ging die mit Anwaltsschreiben vom 19. Januar 1984 angemahnte und sodann eingeklagte Forderung von 205.000 DM in einem Maße über den berechtigten Anspruch hinaus, daß Verzugswirkung nicht eingetreten ist (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; BGH, Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 251/85, BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1 und v. 13. November 1990, XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 63).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Die Voraussetzungen eines vereinbarten Rücktrittsrechts richten sich nicht nach § 326 BGB, sondern nach dem Vertrag(Senatsurteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 657).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Die weite Auslegung findet allerdings ihre Grenze dort, wo es an der dem § 12 GKG gedanklich zugrundeliegendem Unterschiedlichkeit im Grade der Berechtigung zwischen Kläger und Beklagtem fehlt, wie sie für das Verhältnis von Vermieter und Mieter typisch ist; der Senat hat deshalb die Anwendung des § 12 GKG bei solchen Nutzungsverhältnissen verneint, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Eigentumswohnung für die Übergangszeit bestehen (Beschluß vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen

  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 17 W 18/79

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Verkehrswert

  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 9 W 1014/04

    Zur Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstückverkäufers gegen den Käufer

  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • OLG Frankfurt, 21.02.1983 - 17 W 6/83

    Streitwert für Herausgabeklage des Wohnungseigentümers

  • BGH, 20.10.1978 - V ZR 27/77

    Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Ausübung des vertraglichen

  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66

    Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 197/73

    Bestehen und Umfang einer Nutzungsentschädigung - Berechnung der

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 163/72

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Wirksamkeit des Rücktritts - Ausfall

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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64   

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https://dejure.org/1967,4588
BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64 (https://dejure.org/1967,4588)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1967 - V ZR 136/64 (https://dejure.org/1967,4588)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 (https://dejure.org/1967,4588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines Grundstücks und dessen Bebauung - Nichtigkeit eines Kaufanwärtervertrags - Erwerb eines Grundstücks nach Abschluss eines Betreuer-Bauherren-Vertrages - Erlöschen des Übereignungsanspruchs ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 826
  • WM 1967, 1037
  • DB 1967, 1364
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Ein Recht der Beklagten, sich von den getroffenen Abmachungen loszusagen (vgl. über den in solchen Fällen nur scheinbaren Unterschied der Begriffe "Rücktritt" und "Kündigung" das Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 675 f), ist von ihm mit eingehender Begründung verneint worden.

    Aus diesem Geschäftsbesorgungsvertrag erwuchs für sie nach §§ 675, 666 BGB die Pflicht, nach Ausführung des Geschäfts dem Kläger nach Maßgabe von § 259 BGB Rechenschaft abzulegen (Urteil des Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677).

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Allein abgesehen davon, daß es sich hier um eine Widerklage handelt und die Beklagte, wenn sie die Ehefrau des Klägers hätte mitverklagen wollen, dem Problem der Einbeziehung einer weiteren Partei in den bereits anhängigen Rechtsstreit gegenübergestanden hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961, V ZR 181/60, WM 1962, 402, 404 = NJW 1962, 633, 635 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; die Entscheidung BGHZ 40, 185 lag, als die Widerklage erhoben wurde, noch nicht vor), kann ein Interesse, zunächst nur den Ehemann zu verklagen, auch aus dem Grunde nicht verneint werden, weil mit einem obsiegenden Urteil gegen den Mann praktisch zugleich der Streit gegen die Ehefrau entschieden gewesen wäre; denn dafür, daß diese in einem etwaigen weiteren Räumungsprozeß mit Erfolg neue, lediglich in ihrer Person begründete Einwände hätte erheben können, bestehen keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Allein abgesehen davon, daß es sich hier um eine Widerklage handelt und die Beklagte, wenn sie die Ehefrau des Klägers hätte mitverklagen wollen, dem Problem der Einbeziehung einer weiteren Partei in den bereits anhängigen Rechtsstreit gegenübergestanden hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961, V ZR 181/60, WM 1962, 402, 404 = NJW 1962, 633, 635 [BGH 29.11.1961 - V ZR 181/60]; die Entscheidung BGHZ 40, 185 lag, als die Widerklage erhoben wurde, noch nicht vor), kann ein Interesse, zunächst nur den Ehemann zu verklagen, auch aus dem Grunde nicht verneint werden, weil mit einem obsiegenden Urteil gegen den Mann praktisch zugleich der Streit gegen die Ehefrau entschieden gewesen wäre; denn dafür, daß diese in einem etwaigen weiteren Räumungsprozeß mit Erfolg neue, lediglich in ihrer Person begründete Einwände hätte erheben können, bestehen keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278; vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66).
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 109/65

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung - Frist zur

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Der Fall liegt mithin ebenso wie der Sachverhalt, über den der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 1967, V ZR 109/65 (WM 1967, 531) entschieden hat, das den Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen Kaufanwärter auf demselben Gesamtgelände betraf (vgl. ferner das Urteil des Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, WM 1966, 342).
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 249/64

    Vereinbarte Unterhaltsansprüche gegen Ehebrecher

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278; vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66).
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65

    Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Der Fall liegt mithin ebenso wie der Sachverhalt, über den der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 1967, V ZR 109/65 (WM 1967, 531) entschieden hat, das den Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen Kaufanwärter auf demselben Gesamtgelände betraf (vgl. ferner das Urteil des Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65, WM 1966, 342).
  • BGH, 15.06.1961 - VII ZR 47/60
    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Soweit sie aber zusätzlich geltend macht, die Beklagte habe das Grundstück auf eigene Rechnung erworben (unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 15. Juni 1961, VII ZR 47/60, WM 1961, 1080 = DNotZ 1961, 583), setzt sich die Revision in Gegensatz zu dem Sachvortrag in dem erwähnten Schriftsatz, wo im einzelnen geschildert worden ist, daß und aus welchen Gründen die Beklagte nur als Zwischenerwerberin zugunsten des Klägers auftreten mußte.
  • BGH, 09.01.1967 - II ZR 78/64

    Vollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil infolge von Wechselansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Inwieweit diese Urteilsausführungen den Angriffen der Revision standhalten, braucht indessen ebensowenig entschieden zu werden wie die weitere Frage, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Klagepartei die Hauptsache für erledigt erklärt, während die Gegenseite ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt, ein besonderes rechtliches Interesse an einem richterlichen Ausspruch gegeben sein muß, daß die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden Ereignis nicht bestanden habe (offen gelassen in den Urteilen des BGH vom 25. November 1964, V ZR 187/62, NJW 1965, 537 m. krit. Anm. Putzo a.a.O. S. 1018, vom 14. Juli 1966, III ZR 249/64, S. 6, und vom 9. Januar 1967, II ZR 78/64, WM 1967, 278; vgl. Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 91 a Bern, III 2 bei Fußn. 66).
  • BGH, 23.09.1959 - V ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64
    Der Hinweis der Revision, daß die Beklagte das Grundstück von Peistrup im eigenen Namen gekauft habe, liegt neben der Sache, da es für die hier zu beurteilende Rechtsfrage lediglich darauf ankommt, auf wessen Rechnung der Erwerb stattgefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1959, V ZR 46/58, WM 1959, 1288, 1289).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, erfordert im Streitfall unverhältnismäßig lange Zelt, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64, WM 1967, 1037).
  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des

    Rechtlich kommt es für die Frage eines Aufwendungserstattungsanspruchs nicht darauf an, in wessen Namen die Aufwendungen gemacht wurden, sondern darauf, für wessen Rechnung, mit wessen Mitteln es geschah (über die Bedeutung dieser Unterscheidung in anderer Hinsicht vgl. die Senatsurteile vom 23. September 1959 - V ZR 46/58 WM 1959, 1288/9 und vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 WM 1967, 1037).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 37/67

    Abschluss eines privatschriftlichen Betreuer-Bauherren-Vertrags - Abschluss eines

    Der erkennende Senat hat dies bestätigt durch Urteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 WM 1967, 1037, auf das Bezug genommen wird.

    Der erkennende Senat hält, wie bereits in anderen Prozessen zwischen der Beklagten und weiteren Bewerbern, die tatrichterliche Auslegung dieser Verträge für rechtsirrtumsfrei, daß sich die Rechtsbeziehungen der jeweiligen Beteiligten zueinander zwar letztlich nach dem Bewerber-Vertrag richten, jedoch mit besonders beachtlichen Nachwirkungen des Betreuer-Vertrags, wenn die Bewerber auf diesen schon erhebliche Eigenleistungen, darunter die vorläufigen Kosten des Grundstücks selbst, erbracht haben (vgl. die Senatsurteile vom 21. Dezember 1965, V ZR 43/65 - Schulz - DNotZ 1966, 540, vom 24. Februar 1967, V ZB 109/65 - Müller - WM 1967, 531, vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037 und vom 20. September 1967, V ZR 127/66 - Budrat -).

  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

    Das wiederum hätte zur Folge, daß der spätere Kaufanwartschaftsvertrag nicht formbedürftig war (Urteile des Senats vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038, und vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 13 f).
  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67

    Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand

    Soll jedoch das Wohnungsbauunternehmen nach dem Inhalt seines Vertrags mit dem Bauinteressenten - ausnahmsweise - bereits bei dem Erwerb des noch in dritter Hand befindlichen Grundstückseigentums (zwar im eigenen Namen, aber) für Rechnung des Interessenten handeln (indirekte Stellvertretung. Treuhand), so ergibt sich der Anspruch des Bauinteressenten auf Weiterübereignung des Grundstücks an ihn nicht erst aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten Vertragsklausel, sondern bereits aus der Vorschrift, daß der Geschäftsbesorger das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte dem Auftraggeber herauszugeben hat (§§ 675, 667 BGB), und damit aus dem Gesetz selbst (Senatsurteile vom 21. Dezember 1965. V ZR 43/65, WM 1966, 342 = DNotZ 1966, 540, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037 = Warn. 1967, 325).
  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines

    Daß dem Kaufeigenheim-Bewerber ein Anspruch mindestens auf Auskunfterteilung, wenn nicht gar auf Rechnungslegung in solchen Fällen zusteht, wo er ohne sein Verschulden über Bestehen und Umfang seiner Verpflichtungen im Ungewissen und deshalb auf den Gegner angewiesen ist, während dieser ihm die erforderlichen Einzelangaben unschwer machen kann, und daß er deshalb ein Kaufangebot mit wesentlich erhöhtem Preis nicht unbesehen anzunehmen braucht, hat der erkennende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038 f; vgl. Mattern, DNotZ 1967, 661, 676 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 74/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letztere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags- und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 76/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letztere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags - und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037).
  • BGH, 26.04.1968 - V ZR 75/67

    Anspruch aus einem Betreuervertrag auf Auflassung eines Eigenheimgrundstücks -

    Die entscheidende Schwierigkeit besteht indessen darin, daß der so festzulegende Preis in der Regel, so auch im vorliegenden Fall, nicht im Belieben des Wohnungsbauunternehmens steht, sondern im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62) oder im Sinne des § 54 II. WoBauG angemessen sein muß - das letzere ergibt sich hier aus der ausdrücklichen Verweisung auf diese Gesetzesbestimmung in § 4 Abs. 2 des Bewerber-Vertrags - und daß die Klärung, welcher Preis in diesem Sinne angemessen ist, im Streitfall unverhältnismäßig lange Zeit erfordert, zumal dafür die Gestehungskosten erheblich sind, über die das Wohnungsbauunternehmen den Bewerbern Auskunft und Rechnungslegung schuldet (Senatsurteil vom 12. Juli 1967 - V ZR 136/64 - Otto - WM 1967, 1037).
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